Allgemeines Verwaltungsrecht -  Seminare

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Fälle und Fragen 1 / Lösungen


1. 

Bei der unmittelbaren Staatsverwaltung nimmt der Staat

Verwaltungsaufgaben durch eigene Behörden wahr.

Bei der mittelbaren Staatsverwaltung überträgt der Staat 

Verwaltungsaufgaben auf rechtlich selbständige Verwaltungseinheiten 

( Z.B. Gemeinden, IHK ).

2.

Auch ein rechtswidriger VA wird bestandskräftig.

3.

Prüfung der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit.

 - Geeignetheit liegt vor, wenn der VA den gewünschten Erfolg zumindest fördert.

- Erforderlichkeit ist gegeben, wenn der Behörde zur Zielerreichung keine ebenso

wirksamen aber weniger belastende Maßnahmen zur Verfügung stehen.

- Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung ist zu untersuchen, ob der VA nicht zu Nachteilen 

führt, die zu dem erstreben Zweck außer Verhältnis stehen.

4.

§§ 48,49 VwVfg